Satzungen

Die Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeinden wurde von der Verbandsversammlung in der Sitzung am 13.11.2008 beschlossen. Die gemäß Art. 17 Abs. 3 Satz 1 KommZG erforderliche Zustimmung hat das Bayer. Staatsministerium des Innern mit Schreiben vom 26.11.2008, Az.: IB3-1444-44 erteilt. Das Landratsamt Schweinfurt hat die Satzung mit Schreiben vom 02.12.2008, Az.: 30-632/4/1, rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die Satzungen treten am 01.01.2009 in Kraft. Sie wurden gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 47 vom 10.12.2008 amtlich bekanntgemacht.

Bitte beachten Sie auch untenstehende Änderungen!

Die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeinden vom 09.04.2009 wurde von der Verbandsversammlung in der Sitzung am 08.04.2009 beschlossen.

Die Satzung tritt am 16.04.2009 in Kraft.

Sie wurde gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 15 vom 15.04.2009 amtlich bekanntgemacht.

Kostensatzung vom 09.04.2009

Änderungen

Die 1. Änderung der Verbandssatzung vom 04.12.2008 und die 1. Änderung der Entwässerungssatzung vom 04.12.2008 des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeinden wurde von der Verbandsversammlung in der Sitzung am 08.04.2009 beschlossen.

Die Satzungen treten am 14.05.2009 in Kraft.

Sie wurden gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 19 vom 13.05.2009 amtlich bekanntgemacht.

Die 2. Änderung der Verbandssatzung vom 04.12.2008 des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeinden wurde von der Verbandsversammlung in der Sitzung am 29.07.2010 beschlossen.

Die Satzung tritt am 23.09.2010 in Kraft.

Sie wurde gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 35 vom 22.09.2010 amtlich bekanntgemacht.

Die 3. Änderung der Verbandssatzung vom 04.12.2008 des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeiden wurde von der Verbandsversammlung in der Sitzung am 29.04.2013 beschlossen.

Sie Satzung tritt zum 09.05.2013 in Kraft.

Sie wurde gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 18 vom 08.05.2013 amtlich bekanntgemacht.

Die 4. Änderung der Verbandssatzung vom 04.12.2008 des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeiden wurde von der Verbandsversammlung in der Sitzung am 21.04.2016 beschlossen.

Sie Satzung tritt zum 10.06.2016 in Kraft.

Sie wurde gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 6 vom 09.06.2016 amtlich bekanntgemacht.

Die 5. Änderung der Verbandssatzung vom 04.12.2008 des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeiden wurde von der Verbandsversammlung in der Sitzung am 11.04.2019 beschlossen.

Sie Satzung tritt zum 07.05.2019 in Kraft.

Sie wurde gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 5 vom 06.05.2019 amtlich bekanntgemacht.

Die 6. Änderung der Verbandssatzung vom 04.12.2008 des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeiden wurde von der Verbandsversammlung in der Sitzung am 14.12.2020 beschlossen.

Sie Satzung tritt zum 30.01.2021 in Kraft.

Sie wurde gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 10 vom 29.01.2021 amtlich bekanntgemacht.

Die 7. Änderung der Verbandssatzung vom 04.12.2008 des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeiden wurde von der Verbandsversammlung in der Sitzung am 21.07.2022 beschlossen.

Sie Satzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft.

Sie wurde gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 1 KommZG im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 57 vom 31.08.2022 amtlich bekanntgemacht.

Die 1. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 04.12.2008 des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeinden wurde von der Verbandsversammlung in der Sitzung am 14.07.2011 beschlossen.

Die Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.

Sie wurde gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz1 KommZG im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 34 vom 21.09.2011 amtlich bekanntgemacht.

Die 2. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 04.12.2008 des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeinden wurde von der Verbandsversammlung in der Sitzung am 23.04.2015 beschlossen.

Die Satzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.

Sie wurde gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz1 KommZG im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 30 vom 29.07.2015 amtlich bekanntgemacht.

Die 3. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 04.12.2008 des Abwasserzweckverbandes Obere Werntalgemeinden wurde von der Verbandsversammlung in der Sitzung am 25.07.2023 beschlossen.

Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Sie wurde gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz1 KommZG im Amtsblatt des Landratsamtes Schweinfurt Nr. 19 vom 14.09.2023 amtlich bekanntgemacht.